Die wichtigsten Antworten zum Abfallwirtschaftskonzept – kurz und praxisnah.
Was ist ein Abfallwirtschaftskonzept? +
Ein Abfallwirtschaftskonzept – kurz AWK – stellt die betriebliche Abfallwirtschaft übersichtlich dar. Es beschreibt insbesondere, welche Abfälle im Unternehmen entstehen, in welchen Mengen sie anfallen, wie sie gesammelt und gelagert werden und welchem Verwertungs- oder Entsorgungsweg sie zugeführt werden.
Wann ist ein Abfallwirtschaftskonzept verpflichtend? +
Ein Abfallwirtschaftskonzept ist grundsätzlich für Anlagen erforderlich, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Zusätzlich kann es bei Neu- oder Änderungsgenehmigungen einer Betriebsanlage oder Abfallbehandlungsanlage als Einreichunterlage erforderlich sein.
Brauchen auch kleine Unternehmen ein Abfallwirtschaftskonzept? +
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Auch Betriebe mit weniger als 21 Beschäftigten können ein Abfallwirtschaftskonzept benötigen, wenn dieses im Rahmen eines Genehmigungs- oder Änderungsverfahrens verlangt wird.
Wie oft muss ein Abfallwirtschaftskonzept aktualisiert werden? +
Das Abfallwirtschaftskonzept muss spätestens alle sieben Jahre fortgeschrieben werden. Eine frühere Aktualisierung ist erforderlich, wenn sich die Anlage oder die betrieblichen Abläufe wesentlich und abfallrelevant ändern.
Welche Inhalte muss ein Abfallwirtschaftskonzept enthalten? +
Es enthält insbesondere Angaben zum Unternehmen, zur Betriebsanlage, zu den betrieblichen Abläufen, zu den anfallenden Abfallarten und -mengen, zur Sammlung und Lagerung, zu den Entsorgungswegen sowie zu organisatorischen Maßnahmen und zukünftigen Entwicklungen.
Müssen alle Abfälle des Betriebs berücksichtigt werden? +
Grundsätzlich sind alle relevanten Abfälle zu erfassen. Dazu gehören Produktionsabfälle, Verpackungen, Restmüll, Altstoffe, gefährliche Abfälle sowie Abfälle, die bei Wartungen, Umbauten oder Reinigungsarbeiten entstehen.
Wer darf ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen? +
Das Konzept kann grundsätzlich betriebsintern erstellt oder an externe Fachleute vergeben werden. Eine externe Erstellung ist besonders sinnvoll, wenn komplexe Prozesse bestehen oder das Konzept Teil eines Genehmigungsverfahrens ist.
Muss das Abfallwirtschaftskonzept bei der Behörde eingereicht werden? +
Im Rahmen eines Genehmigungs- oder Änderungsverfahrens wird es regelmäßig mit den übrigen Projektunterlagen eingereicht. Besteht die Verpflichtung ausschließlich aufgrund der Beschäftigtenzahl, ist es im Betrieb aktuell zu halten und auf Verlangen vorzulegen.
Welche Unterlagen werden für die Erstellung benötigt? +
Benötigt werden üblicherweise eine Beschreibung des Betriebs und der Abläufe, Anlagenpläne, Abfallaufzeichnungen, Entsorgungsnachweise, Angaben zu Abfallarten und Mengen, Informationen zu Lagerbereichen sowie bestehende Bescheide oder frühere Konzepte.
Wie unterstützt Experts4Recycling bei der Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts? +
Experts4Recycling erstellt und aktualisiert Abfallwirtschaftskonzepte für Gewerbe-, Produktions- und Abfallbehandlungsanlagen. Dabei verbinden wir rechtliche Anforderungen mit den tatsächlichen technischen und betrieblichen Abläufen und stimmen das Konzept bei Bedarf direkt mit einem Genehmigungs- oder Änderungsprojekt ab.